Für die Teilnahme an der Weiterbildung zur Staatlich geprüften Betriebswirtin / zum Staatlich geprüften Betriebswirt müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- 1. Abschluss in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder dem Recht der Länder anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf
- 2. eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr, die während der Fachschulausbildung abgeleistet werden kann
- 3. oder eine mindestens fünfjährige kaufmännische Tätigkeit sowie der Nachweis der Eignung durch eine Feststellungsprüfung, wenn die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind
Die Einbindung der Fachschule für Wirtschaft in das hessische Bildungssystem finden Sie hier